Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Berlin: Kabinett beschließt elektronische Fußfessel gegen häusliche Gewalt

Foto: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt unternommen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte Gewalttäter künftig zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, um Opfer besser zu schützen und Übergriffe zu verhindern. Auch die Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings soll angeordnet werden können.

Der Beschluss des Kabinetts markiert einen wichtigen Fortschritt im Umgang mit häuslicher Gewalt. Das Bundesjustizministerium teilte am Mittwoch mit, dass Familiengerichte zukünftig die Befugnis erhalten, Gewalttätern elektronische Fußfesseln anzuordnen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Schutz von Opfern, insbesondere Frauen, deutlich zu verbessern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstrich die Notwendigkeit dieser Schritte. Sie betonte, dass häusliche Gewalt „kein Schicksal“ sei und der Rechtsstaat entschlossener handeln müsse. Hubig äußerte sich überzeugt, dass die neuen Regelungen „im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied machen“ werden. Als Beispiel für die Wirksamkeit verwies sie auf Spanien, wo die elektronische Fußfessel bereits erfolgreich eingesetzt wird und Leben retten konnte. Ergänzend dazu sollen Anti-Gewalt-Trainings verpflichtend gemacht werden, da diese nachweislich Übergriffe verhindern können.

Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere Verschärfungen. Verstöße gegen bestehende Gewaltschutzanordnungen sollen künftig strenger geahndet werden. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe wird von zwei auf drei Jahre erhöht. Zudem erhalten Familiengerichte die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Diese zusätzliche Informationsquelle soll die Bewertung von Gefährdungssituationen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen präziser und umfassender gestalten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)