Justizministerium verschärft Strafen

Berlin: Justizministerin will K.-o.-Tropfen-Einsatz härter bestrafen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine deutliche Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen vorsieht. Ziel ist es, besonders perfide Taten wie Vergewaltigungen oder Raubüberfälle, die unter Zuhilfenahme dieser Substanzen begangen werden, adäquat zu ahnden und die Rechtslage an aktuelle Rechtsprechung anzupassen.
Berlin: Justizministerin will K.-o.-Tropfen-Einsatz härter bestrafen
Berlin: Justizministerin will K.-o.-Tropfen-Einsatz härter bestrafen
Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Folge uns auf:

Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wurde am Montag veröffentlicht. Diese Anpassung reagiert auf die besondere Gefährlichkeit solcher Taten und schlägt eine Änderung der Rechtslage vor, die durch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung nötig geworden ist.

Bereits nach geltendem Recht kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen straferschwerend berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch im vergangenen Jahr, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen sind. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Mindeststrafe in solchen Fällen bisher lediglich drei Jahre Freiheitsstrafe betrug. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen und eine Mindeststrafe von fünf Jahren etablieren.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte die besondere Schwere dieser Delikte: „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich.“ Sie kritisierte, dass Täter ihre wehrlos machten und dies niederträchtig ausnutzten. „Auch in kommt es zu solchen Taten: werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Hubig bekräftigte, dass derartige Taten hart bestraft werden müssten.

Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Eine Veröffentlichung erfolgte auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit, ihre Einschätzungen und Anregungen einzureichen. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls online zugänglich gemacht, um Transparenz im Gesetzgebungsprozess zu gewährleisten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel