Kabinett beschließt höhere Vergütung

Berlin: Bundeskabinett ebnet Weg für Mindestlohnerhöhung

Berlin: Bundeskabinett ebnet Weg für Mindestlohnerhöhung
Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Das Bundeskabinett hat in Berlin den Weg für eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns freigemacht. Ab Januar 2026 soll die Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung im Jahr 2027. Dies geschieht auf Basis einer Empfehlung der Mindestlohnkommission.
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Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, den Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben. Der entsprechende Beschluss wurde am Mittwoch in Berlin gefasst und markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zur Verbesserung der Einkommenssituation von Geringverdienern.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Diese Anpassungen basieren auf der einstimmigen Empfehlung der Mindestlohnkommission, einem Gremium, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammensetzt.

Die Entscheidung des Kabinetts folgt auf intensive Diskussionen und einen erheblichen politischen Druck, insbesondere die Forderung nach einer Anhebung auf 15 Euro. Die Sozialdemokratische Partei (SPD) hatte sich schließlich mit der nun beschlossenen, geringeren Erhöhung zufrieden gegeben.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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