Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wurde am Montag veröffentlicht. Diese Anpassung reagiert auf die besondere Gefährlichkeit solcher Taten und schlägt eine Änderung der Rechtslage vor, die durch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung nötig geworden ist.
Bereits nach geltendem Recht kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen straferschwerend berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch im vergangenen Jahr, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen sind. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Mindeststrafe in solchen Fällen bisher lediglich drei Jahre Freiheitsstrafe betrug. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen und eine Mindeststrafe von fünf Jahren etablieren.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte die besondere Schwere dieser Delikte: „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich.“ Sie kritisierte, dass Täter ihre Opfer wehrlos machten und dies niederträchtig ausnutzten. „Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Hubig bekräftigte, dass derartige Taten hart bestraft werden müssten.
Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Eine Veröffentlichung erfolgte auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit, ihre Einschätzungen und Anregungen einzureichen. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls online zugänglich gemacht, um Transparenz im Gesetzgebungsprozess zu gewährleisten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
