Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) beabsichtigt eine Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen. Er betonte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass es nicht ausreiche, Cyberangriffe lediglich mit geringstmöglichem Schaden zu überstehen. Daher werde eine Gesetzesänderung vorbereitet, die es ermöglicht, die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland zu attackieren und die Gefahr abzuwehren, auch wenn sich deren Server außerhalb der Bundesrepublik befinden.
Dobrindt stellte klar, dass es sich dabei nicht um sogenannte Cyber-Gegenschläge oder „Hackbacks“ handele. Stattdessen gehe es darum, „laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“. Dafür sei es notwendig, im Rahmen der Gefahrenabwehr die „Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen“. Er betonte, dass das Ziel ausdrücklich nicht sei, eigene Angriffe durchzuführen, sondern es sich um „reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“ handele.
Eine Grundgesetzänderung für die geplanten neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden hält Dobrindt nicht für notwendig. Er räumte ein, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache sei. Jedoch hätten die Sicherheitsbehörden des Bundes bereits jetzt verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in relevanten Bereichen und arbeiteten teilweise mit den Ländern zusammen. Der Gesetzentwurf, der die Durchführung von Cyber-Abwehrschlägen ermöglichen soll, werde derzeit erarbeitet und soll im kommenden Jahr im Kabinett vorgestellt werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
