Die AfD hat einen Mietrechtsstreit gegen ihren Vermieter bei der Berliner Justiz gewonnen. Das Landgericht Berlin wies am Freitag eine Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle der Partei ab. Die zuvor ausgesprochene fristlose Kündigung wurde vom Gericht als unberechtigt bewertet.
Ungeachtet dieses gerichtlichen Erfolgs steht der AfD dennoch ein Umzug bevor. Der Vermieter hatte parallel eine reguläre Kündigung ausgesprochen, die weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach muss die Partei im kommenden Jahr ihre derzeitigen Räumlichkeiten verlassen.
Kay Gottschalk, stellvertretender AfD-Vorsitzender, kommentierte die Entscheidung des Gerichts. Er betonte, dass „sowohl das Urteil als auch der Prozessablauf deutlich“ aufzeigten, dass „unsere wertvollen rechtstaatlichen Ressourcen nicht für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden dürfen“. Gottschalk zufolge gehöre die politische Debatte „ins Parlament und nicht in den Gerichtssaal“.
Die AfD plant bereits für die Zukunft. Laut AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter beabsichtigt die Partei, im kommenden Jahr eine neue Immobilie zu erwerben und selbst als Eigentümerin zu fungieren. Durch diesen Schritt soll die Geschäftsstelle „geografisch und strukturell besser aufgestellt sein als jemals zuvor“, erklärte Hütter.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)