Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags berät kommende Woche über eine Empfehlung zur Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar. Laut Informationen des „Stern“ soll die entscheidende Sitzung kommende Woche stattfinden. Das Büro des Ausschussvorsitzenden Macit Karaahmetoglu (SPD) wollte dies jedoch bislang nicht bestätigen.
Das Gremium ist zunächst für die Abgabe einer Empfehlung zuständig, über die das Parlament anschließend abstimmen muss. Sollte eine Neuauszählung mehrheitlich abgelehnt werden, stünde dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen.
Der Ausschuss besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern: drei von CDU/CSU, jeweils zwei von SPD und AfD, sowie jeweils einem von Grünen und Linken. Eine mögliche Neuauszählung hätte weitreichende Folgen, insbesondere für die Koalitionsmehrheit, sollte das BSW die Fünf-Prozent-Hürde doch noch erreichen. Dem BSW fehlten laut offiziellem Endergebnis lediglich etwa 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag.
Die beiden AfD-Abgeordneten planen, für eine Überprüfung der Bundestagswahl zu stimmen. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, erklärte gegenüber dem „Stern“: „Wir werden, Stand jetzt, für die Neuauszählung stimmen.“ Er betonte die Notwendigkeit absoluter Klarheit angesichts der geringen Anzahl an infrage stehenden Stimmen und der möglichen Auswirkungen auf das Wahlergebnis.
Sahra Wagenknecht erneuerte ihre Forderung nach einer zügigen Entscheidung. Sie kritisierte im „Stern“ das Vorgehen des Ausschusses als „Missachtung des Bundesverfassungsgerichts“ und forderte ein Ende der „Verzögerungstaktik“, um den Weg nach Karlsruhe freizumachen. Sie bezeichnete das Verhalten der Opposition als „bemerkenswerte Querfront gegen das BSW“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

