Klage gegen neues Gesetz möglich

Umweltverbände drohen Berlin mit Verfassungsklage: Das neue Infrastrukturgesetz auf dem Prüfstand

NABU, BUND und DNR zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 17.12.2025, via dts Nachrichtenagentur
Bundesregierung hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Doch die Freude währt nicht lange. Umweltverbände wie der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) prüfen rechtliche Schritte. Sie äußern Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen betont. Eine Klage wird ernsthaft in Erwägung gezogen.
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Das Bundeskabinett hat grünes Licht für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz gegeben, doch diese Entscheidung löst bei Umweltorganisationen erhebliche Bedenken aus. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die Verbände den Rechtsweg beschreiten werden, um gegen das Gesetz vorzugehen. Die genaue Prüfung der Verfassungsmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf Artikel 20a des Grundgesetzes, steht im Mittelpunkt der Überlegungen. Dieser Artikel betont die staatliche Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Juristische Prüfung läuft

Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), bestätigte in Berlin gegenüber der dts Nachrichtenagentur, dass aus gut unterrichteten Kreisen eine Prüfung der Verfassungskompatibilität des Gesetzes stattfindet. Zwar sei eine konkrete Klage noch nicht entschieden, doch die Beauftragung von Juristen zur Klärung dieser Frage sei fest eingeplant. „Ich höre das sogar aus der Verwaltung und auch von Länderseite, dass es da kritische Nachfragen gibt“, so Schöne. Dies deutet auf breitere Bedenken hin, die über einzelne Organisationen hinausgehen.

Verhältnismäßigkeitsprinzip und Naturrechte

Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), verdeutlichte die spezifischen Streitpunkte. Er wies darauf hin, dass man sich bei der Frage nach einem überragenden öffentlichen Interesse, beispielsweise für Parkplätzen, kritisch fragen müsse, ob dies in der Verhältnismäßigkeitsabwägung mit der Einschränkung von Schutzrechten für die Natur Bestand habe. „Da wird sicherlich nachgebessert werden müssen“, mahnte Krüger. Es sei unerlässlich, die Balance zwischen Infrastrukturausbau und dem Schutz der Natur wiederherzustellen.

Forderung nach Nachbesserung im Gesetzgebungsverfahren

Auf Nachfrage zu den gewünschten Änderungen im Gesetz lobte Krüger eine stärkere Berücksichtigung des Ausgleichs für die Belastung der Natur. „Wir müssen die beschleunigte Belastung der Natur und den Ausgleich für die Funktionalität des Haushalts der Natur wieder wirklich in die Balance bringen“, erklärte er. Er gehe davon aus, dass es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch intensive Diskussionen geben werde. Der Bundestag werde aufgefordert, der Regierung frühzeitig zu signalisieren: „So geht’s nicht.“ Damit wird eine Kurskorrektur im laufenden Gesetzgebungsprozess gefordert.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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