In Deutschland wird Uiguren aus China „im Regelfall“ Schutz zuerkannt. Dies erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur am Montag. Der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sieht diese Praxis für die Entscheidung über das Herkunftsland China vor. Die Sprecherin betonte jedoch, dass dieser Grundsatz „auch Ausnahmen“ zulasse.
Diese Erklärung erfolgte nach einem kürzlich bekannt gewordenen Fall einer Uigurin, die aus Niedersachsen nach China abgeschoben wurde. Demnach wurde die 56-jährige Frau am 3. November per Linienflug nach Peking gebracht. Nach Informationen des „Spiegel“ blieb sie nach ihrer Ankunft in Peking unbehelligt und konnte über Dubai in die Türkei weiterreisen, wo sie sich inzwischen in Istanbul aufhält. Die Betroffene war eigentlich zur Ausreise in die Türkei aufgefordert worden, besaß jedoch keine türkischen Ausweisdokumente.
Das Innenministerium stellte gegenüber der dts Nachrichtenagentur klar, dass die Bundesländer originär für Abschiebungen zuständig sind. Die Sprecherin erläuterte: „Das heißt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft eine Entscheidung.“ Im konkreten Fall der Uigurin aus Niedersachsen müsse die Entscheidung demnach so ausgefallen sein, „dass kein Schutz zuerkannt wurde“, woraufhin „das Bundesland, in dem die Person dann aufhältig ist, die Person dann rückführen kann in das Herkunftsland.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
