Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, tritt den Vorwürfen entgegen, die geplante Bürgergeld-Reform könnte zu einer Zunahme der Wohnungslosigkeit führen. Sie stellte klar, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Kosten der Unterkunft auch bei Leistungsminderungen oder Pflichtverletzungen weiterhin direkt an die Vermieter zu zahlen. Dies soll sicherstellen, dass niemand seine Wohnung verliert. „Wir werden sicherstellen, dass die Reform des Bürgergelds unter keinen Umständen zu Wohnungslosigkeit führt“, betonte Schmidt gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“.
Hintergrund der Debatte ist die Absicht, im Rahmen der Reform die Übernahme der Miete zu streichen, sollte Grundsicherungsempfängern bestimmte Arbeitsangebote ablehnen oder ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Sozialverbände hatten in einem offenen Brief an Abgeordnete ihre Besorgnis über mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnsituation vieler Menschen geäußert.
Schmidt hob hervor, dass Härtefallregelungen für Familien sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bestehen bleiben. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sanktionen unverschuldet zu existenzielle Notlagen führen. Sie erklärte weiter, dass die Jobcenter verpflichtet seien, eine persönliche Anhörung durchzuführen, bevor eine Minderung ausgesprochen werden kann. Dabei sollen individuelle Lebenslagen sowie gesundheitliche oder psychische Belastungen berücksichtigt werden.
Die SPD-Politikerin ging auch auf die Deckelung der Unterkunftskosten ein. Diese sei an objektive Angemessenheitsgrenzen gebunden und diene dazu, überteuerte Mieten zu verhindern, anstatt Menschen aus ihren Wohnungen zu drängen. Schmidt versicherte, dass sich alle darauf verlassen könnten, dass der Sozialstaat unterstützend zur Seite stehe, wenn er gebraucht werde – verlässlich, gerecht und menschlich. Daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)