Gesundheitsgefahr durch Bakterien

Rückruf bei Rewe: Raclette-Käse „Entremont“ könnte mit Listerien belastet sein – Fieber, Durchfall und Übelkeit drohen

Mit Beginn der Raclette-Saison ruft die Sales & Service Aktuell GmbH mehrere Packungsgrößen des beliebten „Raclette Entremont“ zurück. Grund ist ein Verdacht auf Kontamination mit Listerien, wie das Unternehmen mitteilt. Betroffen sind Produkte, die unter anderem bei Rewe verkauft wurden.
Rückruf bei Rewe: Raclette-Käse „Entremont“ könnte mit Listerien belastet sein – Fieber, Durchfall und Übelkeit drohen
Rückruf bei Rewe: Raclette-Käse „Entremont“ könnte mit Listerien belastet sein – Fieber, Durchfall und Übelkeit drohen
Foto: insidebw.de / AI

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Diese Packungen sind betroffen

Laut Rückrufinformation geht es um den „Raclette Entremont“ in Scheiben in den Größen 125 Gramm, 200 Gramm und 1 Kilogramm. Folgende Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) sind betroffen:

  • 125 g: 15.11.2025, 22.11.2025, 27.11.2025
  • 200 g: 22.11.2025, 23.11.2025
  • 1 kg: 18.11.2025

Produkte mit anderen Haltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Der Käse wurde bundesweit in mehreren Bundesländern angeboten, darunter Baden-Württemberg, , Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, , Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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Foto: Sales & Service Aktuell GmbH

Gesundheitsgefahr durch Listerien

Der Rückruf erfolgt aufgrund des Verdachts auf Listerien-Befall. Diese Bakterien können insbesondere für Schwangere, ältere Menschen und mit geschwächtem Immunsystem gefährlich werden. Typische Symptome sind Fieber, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen.
In schweren Fällen kann es zu Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung kommen.
Bei Schwangeren kann eine Infektion das ungeborene Kind schädigen, selbst wenn keine Symptome auftreten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt Betroffenen, die entsprechende Produkte verzehrt haben und anhaltende Symptome entwickeln, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinzuweisen.

Was Verbraucher jetzt tun sollten

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten den Käse nicht mehr verzehren.
Die betroffenen Packungen können in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

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