Kritik an Sondervermögen

Rechnungshof beanstandet Schuldenpaket der Bundesregierung

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) der Bundesregierung. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags werden „wiederkehrende Mängel“ in den Planungen moniert, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Begründung und der Nutzung der Mittel.
Rechnungshof beanstandet Schuldenpaket der Bundesregierung
Rechnungshof beanstandet Schuldenpaket der Bundesregierung
Bundesrechnungshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Bundesrechnungshof hat in einem kürzlich dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegten erhebliche Mängel im Umgang der mit dem 500 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) festgestellt. Demnach enthalten die vorliegenden Planungen „wiederkehrende Mängel“, was die Effizienz und Transparenz der Mittelverwendung in Frage stellt.

Ein zentraler Kritikpunkt der Behörde ist die unzureichende Begründung des Zwecks dieses Sondervermögens. Obwohl der Bundestag die beträchtliche Neuverschuldung mit Stimmen von CDU/CSU, und Grünen im Frühjahr beschlossen hatte, um den Wirtschaftsstandort zu stärken und neues Wachstum zu generieren, sieht sich das Bundesfinanzministerium offenbar außerstande, konkrete wirtschaftliche Ziele zu definieren und den spezifischen Beitrag des SVIK zu diesen Zielen darzulegen. Diese mangelnde Zieldefinition erschwert eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle und Transparenz.

Des Weiteren beanstanden die Finanzkontrolleure, dass das Sondervermögen nicht ausschließlich für zusätzliche Investitionen genutzt wird. Es beinhaltet auch Posten, die eigentlich aus dem Kernhaushalt stammen und in das SVIK verschoben wurden, obwohl dies den ursprünglichen Vorgaben widerspricht. Im Bericht wird ausgeführt: „Vielfach ist nicht klar, warum die geplanten Ausgaben aus dem SVIK zusätzlich im Wortsinn sein sollen.“ Diese Praxis wirft Fragen nach der tatsächlichen Zusätzlichkeit der Investitionen auf. Hinzu kommt, dass die zuständigen Ressorts nicht immer belegen können, dass die geplanten Ausgaben tatsächlich investiven Charakter haben, was die Effektivität des Sondervermögens für die angestrebten Ziele weiter mindert.

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