Verkehrskontrolle fördert wiederholten Verstoß zutage
Am Mittwochabend, gegen 21:30 Uhr, wurde im Leopoldring in Rastatt ein 61-jähriger Autofahrer von der Polizei kontrolliert. Beamte bemerkten bei dem Mann betäubungsmitteltypische Auffälligkeiten. Ein daraufhin freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht: Der Fahrer hatte THC, den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis, konsumiert.
Die Situation verschärft sich dadurch, dass der Fahrer den Behörden bereits bekannt war – ebenfalls wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Nach dem positiven Urintest wurde eine Blutentnahme durch einen Arzt angeordnet und durchgeführt.
Konsequenzen für den Wiederholungstäter
Dem 61-Jährigen droht nun eine erneute Anzeige wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Aufgrund des wiederholten Verstoßes dürfte das auf ihn zukommende Bußgeld deutlich höher ausfallen als bei einer erstmaligen Tat. Die genaue Höhe der Strafe wird nach Auswertung der Blutprobe und dem Abschluss des Verfahrens festgelegt.