Bauunternehmer verurteilt: Sozialkassen um 350.000 Euro geschädigt

Freiburg: Bauunternehmer erhält zweijährige Bewährungsstrafe

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.
Foto: Foto: Polizei BW

Ein 72-jähriger Bulgare wurde vom Amtsgericht Freiburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, als verantwortlicher Vertreter einer Scheinpersonengesellschaft fast 350.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten zu haben. Dies geschah im Rahmen eines Bauvorhabens im Freiburger Süden.

Freiburg (ots) – Fast 350.000 Euro Schaden an den Sozialkassen entstanden durch die Machenschaften eines Bauunternehmers. Im Zuge der Prüfung eines größeren Bauvorhabens im Freiburger Süden im Jahr 2016 wurden die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam. Anlass waren Aussagen von 21 bulgarischen Arbeitnehmern, die Rohbauarbeiten ausführten. Die Ermittler stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft. Mehrere Arbeiter hatten sich wechselnd als angeblich einzelne, selbstständige Personen zu Gesellschaftern zusammengeschlossen. Die Männer hatten jedoch kein Bewusstsein über ihre Gesellschafterstellung und verstanden aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse die unterschriebenen Verträge nicht. Sie waren ausschließlich auf der Baustelle tätig, und ihre Unterbringung erfolgte in Baucontainern und Sammelunterkünften. Eine Selbstständigkeit konnte ausgeschlossen werden.

Aufgrund der tatsächlich abhängigen Arbeitsverhältnisse bestand für alle Arbeiter eine Meldepflicht bei den Sozialkassen. Ein heute 72-jähriger Bulgare trat als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft auf, die 2015 gegründet wurde, um sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten zu umgehen. Er vorenthalte den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro. Mehrere betroffene Arbeiter gaben an, dass er ihnen zudem die Löhne nicht ausbezahlt habe. Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte beim Amtsgericht Freiburg einen Strafbefehl wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen. Das Amtsgericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund einer dreijährigen Haftstrafe des Verurteilten in seinem Heimatland konnte das Verfahren in Deutschland erst 2025 abgeschlossen werden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg ist seit Oktober 2025 rechtskräftig.