Studie belegt Rassismus in deutschen Institutionen
Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) sind alarmierend: Über drei Jahre hinweg untersuchten Forscher staatliche Einrichtungen wie Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden. Das Fazit des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Rassistische Diskriminierung ist nachweisbar und manifestiert sich nicht nur in offenen Anfeindungen, sondern auch in subtilen Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur.
Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), ist angesichts dieser Erkenntnisse alarmiert. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“. Sie betont, dass Rassismus auch vor Behörden nicht Halt mache und Handlungsweisen sowie Routinen beeinflussen könne, die diskriminierend wirken.
Staatliche Institutionen in der Verantwortung
Die Auswirkungen rassistischer Diskriminierung in staatlichen Institutionen sind gravierend. Pawlik hebt hervor: „Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“ Entscheidungsträger trügen daher eine „große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“. Grundsätzlich dürfe „jegliche Form von Rassismus in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“.
Die Antirassismusstelle wird die Studienergebnisse zusammen mit dem Bundesinnenministerium auswerten. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen. Dieser wird aktuell von Pawlik innerhalb der Bundesregierung koordiniert.
Ein wesentliches Problem, das die Studie aufzeigt, sind Schutzlücken im Rechtsrahmen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Dies bedeutet, dass Bürger, die von einer staatlichen Institution diskriminiert werden, sich nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen können.

