Trotz Haft: Pläne für später

München: Ex-Wirecard-Chef Braun plant nach Haftende Rückkehr ins Berufsleben

München: Ex-Wirecard-Chef Braun plant nach Haftende Rückkehr ins Berufsleben
Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun äußert den Wunsch, nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder beruflich aktiv zu werden. Er sieht trotz der langen Haftzeit noch viel Kraft in sich, während der Prozess in München seit Jahren andauert. Braun spricht von einer Grenzerfahrung, hält aber an seiner Unschuld fest.
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Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun plant, nach seiner Entlassung aus der Haft „bis ins hohe Alter“ zu arbeiten und freut sich eigenen Angaben zufolge darauf. Dies sagte Braun dem „Stern“.

Braun befindet sich seit mehr als fünf Jahren in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn und weitere Mitangeklagte läuft seit fast drei Jahren und umfasst bisher über 200 Verhandlungstage vor dem Landgericht München. Auf die Frage nach der Zeit nach seiner Haftentlassung äußerte Braun: „Ich fühle noch viel Kraft und Energie in mir. Ich glaube, die Kunst des Lebens besteht darin, aus jeder Situation das Bestmögliche zu machen.“

Braun, der fast zwei Jahrzehnte an der Spitze des einstigen Börsenstars Wirecard stand, ergänzte: „Natürlich sind fünf Jahre Untersuchungshaft eine absolute Grenzerfahrung. Man muss lernen, mit der Isolation umzugehen. Aber ich komme mit dem Alltag zurecht.“ Er habe nach eigener Aussage keinen Kontakt zu ehemaligen Wirecard-Kollegen: „Ich habe ausschließlich Kontakt zu meiner Familie und meinen Anwälten. Selbstverständlich halte ich mich an alle Kontaktverbote.“ Auf die Frage, ob er noch einen Freispruch anstrebe, antwortete er: „Ja, selbstverständlich.“

Im schriftlich geführten Interview kritisierte Braun die Justiz: „Der Prozess war von Beginn an eine Farce.“ Er gehe „nüchtern formuliert“ davon aus, dass „ich nur in Untersuchungshaft gehalten werde, um meine Verteidigungsfähigkeit einzuschränken“.

Braun führte weiter aus, dass bei objektiver Würdigung der Beweislage weder ein dringender Tatverdacht aufrechterhalten werden könne, noch jemals Fluchtgefahr bestanden habe: „Ich habe mich nicht nur vor meiner ersten Verhaftung freiwillig aus dem Ausland gestellt, sondern auch hinterher, als ich auf Kaution wieder freikam. In Summe habe ich mich viermal aus dem Ausland gestellt und bin allen meinen Meldeauflagen nachgekommen. In diesem Kontext Fluchtgefahr anzunehmen, ist einfach absurd.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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