Das Bundeswirtschaftsministerium deutet die Möglichkeit eines Neustarts für das Zertifizierungsverfahren der Nord Stream 2-Erdgas-Pipeline an. In einer Mitteilung an die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die vom Fachdienst „Tagesspiegel Background“ zitiert wird, heißt es, eine Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens sei „mittelfristig nicht ausgeschlossen“. Voraussetzung dafür sei, dass die Antragstellerin, die Nord Stream 2 AG, die ursprünglichen Gründe für die Aussetzung behebt.
Die Zertifizierung durch deutsche Behörden ist eine rechtliche Bedingung für den operativen Betrieb der Pipeline. Das Verfahren wurde am 16. November 2021 vorläufig gestoppt, nachdem die Nord Stream 2 AG, mit Sitz in der Schweiz, den Antrag gestellt hatte.
Für eine Reaktivierung des Verfahrens fordert das BMWE, dass das Unternehmen „die formellen Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber“ erfüllt. Konkret bedeutet dies, dass das deutsche Teilstück der Pipeline auf eine inländische Gesellschaft übertragen und von dieser betrieben werden muss. Vor einer endgültigen Zertifizierung wären zudem eine umfassende Sicherheitsbewertung und eine Unbedenklichkeitserklärung des Ministeriums erforderlich.
Die EU hatte im 18. Sanktionspaket am 18. Juli ein vollständiges „Transaktionsverbot“ für Nord Stream 2 erlassen, um eine zukünftige Nutzung der Pipeline auszuschließen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am 28. Mai gegenüber dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zugesichert, sich gegen eine Inbetriebnahme der Pipeline einzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass einer der beiden Nord Stream 2-Stränge die Sprengstoffanschläge vom 26. September 2022 unbeschädigt überstand und prinzipiell russisches Erdgas nach Deutschland transportieren könnte.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)