Kriegsszenarien fordern Umdenken
Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Falle eines Krieges stellt eine enorme Herausforderung dar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht hier dringenden Handlungsbedarf und kündigte ein neues „Gesundheitssicherstellungsgesetz“ an, das im Sommer vorgelegt werden soll.
Es gehe darum, nicht nur die Bevölkerung im Inland zu versorgen, sondern auch Verwundete der Bundeswehr und verbündeter NATO-Partner. „Dafür brauchen wir klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikationswege, ausreichende Behandlungskapazitäten und gegebenenfalls auch Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten“, so die Ministerin.
Zuständigkeiten und Kapazitäten im Blick
Obwohl die genaue Zuständigkeit im Krisenfall noch mit dem Verteidigungs- und Innenministerium geklärt werden muss, soll die Gesundheitsversorgung durch das neue Gesetz abgesichert werden. Die enge Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist dabei essenziell. Wichtig sei es, Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Bewältigung dieser neuen Aufgabe erfordere zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Warken identifiziert die größten Schwachstellen besonders im Bereich Lagebild, Datenverfügbarkeit und Qualifikation des Personals. Eine stärkere Ausrichtung der Ausbildung auf Krisenlagen sei notwendig. „Wo gibt es Kapazitäten? Wer hat Know-how für Kriegsverletzungen? Wie kann man Freiwillige gewinnen?“ fragt Warken. Bisher sei nicht zentral erfasst, wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen über Kenntnisse für solche Lagen verfügen.
Krankenhausreform mit Krisenfall im Fokus
Mit Blick auf die laufende Krankenhausreform betont die Ministerin, dass Kliniken nicht allein aufgrund möglicher Verteidigungsszenarien offen gehalten werden können. Dennoch müsse bei zukünftigen Entscheidungen bedacht werden, welche Kapazitäten in der Fläche für Krisenfälle benötigt würden. Die Reform soll also auch die Resilienz des Systems stärken.


