Mittel aus Sondervermögen: Grünen-Führung sieht Verfassungsbruch
Die Sorge wächst in den Reihen der Grünen: Der Bundeshaushalt könnte Grund für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sein. Katharina Dröge, die Fraktionsvorsitzende, äußert deutliche Kritik an der aktuellen Finanzpolitik der Bundesregierung. „Die Bundesregierung hält sich nicht an das, was in der Verfassung verankert ist“, sagte Dröge den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Besonders die Verwendung von Mitteln aus sogenannten Sondervermögen sorgt für Unmut. „Wir haben damals hart verhandelt, dass Mittel aus dem Sondervermögen nur zusätzlich fließen dürfen. Das setzt die Bundesregierung aber nicht um“, bemängelt Dröge.
Der Gang nach Karlsruhe ist keine leichte Entscheidung. Dröge betont zwar, dass politische Ziele idealerweise im Dialog und nicht per Gerichtsurteil erreicht werden sollten: „Wir wollen Politik nicht durch Klagen machen, sondern durch den Austausch von Argumenten.“ Dennoch sieht sie die Prüfung einer Klage als ein unverzichtbares „Druckmittel gegenüber CDU/CSU und SPD“.
Die Haltung der Grünen stößt offenbar auf breite Zustimmung. Laut Dröge erhalte die Partei „grundsätzlich viel Zuspruch, sogar von konservativen Unternehmern, die die Haushaltspolitik der Union nicht mehr verstehen“.




