Haftrichterliche Entscheidung nach Festnahme

Französischer Staatsangehöriger muss 30 Tage ins Gefängnis

Die Bundespolizeiinspektion Offenburg hat am Sonntagabend in Kehl einen französischen Staatsangehörigen festgenommen. Bei einer Kontrolle an einer Straßenbahnhaltestelle stellte sich heraus, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Da er eine ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss der Mann nun eine 30-tägige Haftstrafe antreten.
Foto: Polizei BW

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Festnahme im Rahmen von

Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagabend (26.10.) einen 29-jährigen französischen Staatsangehörigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen.

30-tägige Haftstrafe

Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt, wo er nun eine 30-tägige Haft verbüßen muss. Das Erschleichen von Leistungen, umgangssprachlich auch als Schwarzfahren bekannt, ist eine Straftat, die bei Nichtzahlung von Geldstrafen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann.

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