Festnahme im Rahmen von Grenzkontrollen
Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagabend (26.10.) einen 29-jährigen französischen Staatsangehörigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen.
30-tägige Haftstrafe
Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt, wo er nun eine 30-tägige Haft verbüßen muss. Das Erschleichen von Leistungen, umgangssprachlich auch als Schwarzfahren bekannt, ist eine Straftat, die bei Nichtzahlung von Geldstrafen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann.