Zunahme von Beschwerden und Warnung vor Sicherheitswahn

Datenschützerin Gayk verteidigt ihr Amt gegen Zentralisierungspläne

Foto: Archivbild: Eine Person navigiert auf einer Computeroberfläche.

NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk wehrt sich entschieden gegen Bestrebungen, ihr Amt abzuschaffen. Sie betont die Wichtigkeit des Datenschutzes für das Vertrauen in den Staat und warnt, dass Sicherheitsinteressen nicht zum Nachteil der Bürgerrechte durchgesetzt werden dürfen. Die Zahl der Eingaben bei ihrem Amt ist stark angestiegen.

Kritik an Zentralisierungsplänen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, widersetzt sich Plänen zur Abschaffung ihres Amtes. Sie unterstreicht, dass das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen essenziell sei und gerade Datenschutzexperten dieses Vertrauen schützen würden.

Beschwerdeflut steigt dramatisch an

Gayks Amt verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Anfragen. Waren es 2024 noch rund 12.000 Eingaben, stieg diese Zahl im vergangenen Jahr auf über 18.000. Besonders alarmierend ist die Zunahme von Beschwerden über konkrete Datenschutzverstöße, die um über 60 Prozent zunahm. Beratungsanfragen und Meldungen von Datenpannen zählen ebenfalls zu den Eingaben.

Warnung vor gefährlicher Fehlinterpretation

Die Datenschützerin warnt davor, den Datenschutz als reines Hindernis für Sicherheitsbelange darzustellen. Diese Erzählung sei gefährlich, so Gayk. Zwar müssten Sicherheitsbehörden die nötigen Befugnisse für ihre Arbeit erhalten, diese müssten aber verhältnismäßig und klar gesetzlich geregelt sein, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Rechtsstaatlichkeit durch klare Grenzen

Ein Rechtsstaat zeichne sich durch klare Regeln bei der Ausübung von Macht aus, insbesondere gegenüber den Bürgern. Fehlende klare Grenzen bei Befugnissen von Sicherheitsbehörden könnten selbst Unsicherheit schaffen und das Vertrauen der Bürger erschüttern. Gayk sieht die Gefahr, dass diese Argumentation bereits bei der jüngsten Gesetzgebung zum Verfassungsschutz- und Polizeigesetz verfangen hat, obwohl ihre Hinweise zur präziseren Eingrenzung neuer Befugnisse weitgehend ignoriert worden seien.