Kritik an Verfahrensdauer

Bundestagswahl: Brandbrief von Wagenknecht an Klöckner in Berlin

Bundestagswahl: Brandbrief von Wagenknecht an Klöckner in Berlin
Sahra Wagenknecht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, Co-Parteichefinnen des BSW, haben Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) in einem Brandbrief aufgefordert, eine rasche Entscheidung über die Neuauszählung der Bundestagswahl zu erwirken. Sie äußern darin ihre Besorgnis über die Verzögerung des Wahlprüfungsausschusses.
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Kritik an Verfahrensdauer

Die Co-Vorsitzenden des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, haben sich in einer aktuellen Angelegenheit direkt an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gewandt. Hintergrund ist ihr Anliegen bezüglich der Neuauszählung der Bundestagswahl. In einem Bericht des „Stern“ wurde bekannt, dass die Parteichefinnen Klöckner schriftlich auffordern, darauf hinzuwirken, dass der Wahlprüfungsausschuss zeitnah über den Antrag des BSW entscheidet. Das Schreiben drückt „große Sorge über den Umgang des Deutschen Bundestags mit dem Wahleinspruch“ aus.

Das BSW hatte zuvor detailliert dargelegt, warum eine Neuauszählung der Bundestagswahl aus ihrer Sicht „verfassungsrechtlich zwingend“ sei. Wagenknecht und Mohamed Ali äußern in ihrem Brief den Vorwurf, das Parlament würde gezielt auf Zeit spielen. Sie schreiben: „Das Hinauszögern einer Entscheidung über unseren Wahleinspruch lässt große Zweifel darüber aufkommen, ob der Wahlprüfungsausschuss und damit auch der Deutsche Bundestag seine Verpflichtungen ernst nimmt.“ Daher fordern die beiden Parteichefinnen Klöckner dazu auf, „als Präsidentin des Deutschen Bundestags sicherzustellen, dass das Parlament den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht“ wird.

In diesem Kontext verweisen Wagenknecht und Mohamed Ali auf einen Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August. Dieser besagt, dass „Der Deutsche Bundestag hat über Wahleinsprüche binnen angemessener Frist zu entscheiden.“ Die Co-Vorsitzenden sprechen von einer drohenden „weiteren Verschleppung“ der Entscheidung. Sie fordern Klöckner zur Auskunft auf und kündigen an, sich bei ausbleibender Klärung erneut an Karlsruhe zu wenden: „Sollte das Verfahren weiter hinausgezögert werden, sehen wir uns gezwungen, das Bundesverfassungsgericht wegen des dann offenkundigen Verstoßes des Bundestags gegen die von dem Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Wahlprüfung erneut anzurufen.“

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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