Platzmangel in vielen Regionen

Deutschland: 166.000 Betreuungsplätze fehlen für Rechtsanspruch

Foto: Kinder in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Im kommenden Sommer tritt in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen in Kraft. Ein aktueller Bericht des Bundesfamilienministeriums zeigt jedoch eine erhebliche Lücke: Es fehlen noch 166.000 Betreuungsplätze, um den Bedarf der Familien zu decken, insbesondere in westdeutschen Bundesländern. Dies stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen.

Ab dem kommenden Sommer gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule – doch es fehlen aktuell noch 166.000 Plätze, um den Bedarf in den Familien zu decken. Das geht aus dem Bericht des Bundesfamilienministeriums hervor, der an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und über den der „Spiegel“ berichtet.

Der Mangel ist dabei ungleich verteilt: Die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg können laut des Berichts voraussichtlich alle Betreuungswünsche der Eltern erfüllen; in manchen Gegenden Ostdeutschlands werden künftig wahrscheinlich sogar Plätze frei bleiben. Anders in den westdeutschen Flächenländern: Baden-Württemberg müsste 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze in den kommenden neun Monaten schaffen. In Bayern fehlen 42.000 Plätze, in Hessen 15.000, in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils 8000. Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums derzeit 47.000 Betreuungsplätze zu wenig.

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte dem „Spiegel“, es sei „erfreulich“, dass der Bericht „einen deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige. Um die verbleibende Lücke zu schließen, „müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen“. Im Ganztag liege „eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, sagt Prien weiter. Gleichzeitig gehe es darum, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern“.

Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 zunächst nur für die Kinder in den ersten Klassen und wird danach jährlich um je einen Jahrgang ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)