Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in seiner letzten regulären Sitzung des Jahres einen historischen Beschluss gefasst: Das bisherige Bürgergeld-System wird weitgehend abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Dieser Schritt markiert eine deutliche Kursänderung in der deutschen Sozialpolitik und wurde nach intensiven Debatten im Kabinett auf den Weg gebracht.
Grundprinzipien der neuen Grundsicherung
Im Kern sehen die Pläne von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, dass Bezieher von zukünftigen Sozialleistungen strengeren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen. Wer sich weigert, mit den Behörden zu kooperieren oder den geforderten Nachweisen nachzukommen, muss mit deutlich härteren Sanktionen rechnen. Besonders brisant ist die Möglichkeit der kompletten Streichung von Leistungen, eine Maßnahme, die bis zuletzt Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien war.
Kompromiss zur Vermeidung existenzbedrohender Kürzungen
Letztlich wurde ein Kompromiss erzielt, der insbesondere die Sorge vor einer vollständigen Leistungskürzung adressiert. Nach einer Meldung, die als Versäumnis gewertet werden könnte, soll sichergestellt werden, dass Betroffenen vor einer endgültigen Entscheidung zur Komplettstreichung der Leistungen die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung gegeben wird. Dies soll verhindern, dass Menschen ohne die Chance auf eine eigene Stellungnahme unmittelbar in eine existenzbedrohende Lage geraten.
Zeitliche Perspektive: Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Die Umstellung auf das neue System ist kein kurzfristiges Unterfangen. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Bis dahin wird es weiterhin das aktuelle Bürgergeld-System geben, während die genauen Ausgestaltung und Umsetzung der neuen Grundsicherung finalisiert werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



