Nationalpark Schwarzwald

Wolf im Schwarzwald: Bis 10.000 Euro Strafe! Neue Schilder waren Wolf-Touristen

Nahaufnahme eines wütenden Wolfes mit gefletschten Zähnen.

Symbolbild

Foto: Foto: Donatas – stock.adobe.com

Im Nordschwarzwald spitzt sich der Konflikt um den „Problemwolf“ GW2672 dramatisch zu. Während Richter über sein Todesurteil beraten, schlägt das Umweltministerium mit drastischen Schildern Alarm: Wer dem Raubtier zu nahe kommt, riskiert nicht nur ein Vermögen, sondern besiegelt womöglich auch das Ende des Tieres.

Die Idylle im Nationalpark Schwarzwald trügt. Zwischen Tannen und Wanderwegen tobt ein juristischer und moralischer Kampf um Leben und Tod. Im Zentrum: Der berüchtigte „Hornisgrinde-Wolf“. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat nun eine neue Offensive gestartet – nicht mit Gewehren, sondern mit knallharten Warnhinweisen.

„Zu vertrauensvoll heißt tot“: Der gefährliche Selfie-Wahn

Die neuen Tafeln im Nationalpark sind ein letzter, dringender Appell an Wanderer und Fotografen. „Wolfstourismus schadet dem Wolf“, prangt dort in großen Lettern. Der Hintergrund ist ernst: Immer wieder versuchen Menschen, das Tier anzulocken oder für das perfekte Foto zu provozieren.

Die Warnung der Behörden ist unmissverständlich: Wenn der Wolf seine natürliche Scheu verliert, weil er gefüttert oder angelockt wird, gibt es kein Zurück mehr. Ein Wolf, der die Nähe zum Menschen sucht, wird rechtlich zum Sicherheitsrisiko – und damit zum Abschussfall. Auf den Schildern steht der Gänsehaut-Satz: „Ein zu vertrauensvoller Wolf kann am Ende immer ein toter Wolf sein.“

Gnadenlose Bußgelder für Regelbrecher

Wer meint, die Regeln ignorieren zu können, muss 2026 tief in die Tasche greifen. Das Ministerium listet drakonische Strafen auf, um die „Koexistenz“ zu retten:

  • Füttern, Stören oder Nachstellen: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
  • Leinenpflicht: Hundehalter, die ihre Tiere im Schutzgebiet frei laufen lassen, werden ebenfalls zur Kasse gebeten.

Interessant: Ein generelles Hundeverbot wurde abgelehnt. Die Experten befürchten, dass der Wolf während der aktuellen Paarungszeit (Ranzzeit) sonst den Kontakt zu Hunden in stadtnahen Wäldern wie Baden-Baden oder Bühl suchen könnte.

Gerichts-Krimi: Fällt am 16. Februar der Schuss?

Noch herrscht eine Art „Feuerpause“. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg prüft derzeit die Beschwerden von Naturschützern. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) recht gegeben: Der Wolf sei verhaltensauffällig und müsse entnommen (getötet) werden, da alle Versuche, ihn zu fangen oder zu vertreiben, gescheitert seien.

Bis zum 16. Februar ruht die Genehmigung offiziell. Danach könnte es für GW2672 eng werden, wenn die Richter entscheiden, dass das Risiko für den Menschen durch den aufkeimenden „Wolfstourismus“ zu groß geworden ist.