In Deutschland war im Juni 2025 fast jeder dritte Haushalt, der von Bürgergeld-Sanktionen betroffen war, ein Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind. Dies geht aus aktuellen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, über die die „taz“ berichtet hat.
Konkret wurden im Juni 2025 von insgesamt 2.883.181 Bedarfsgemeinschaften 35.512 Haushalte sanktioniert. Diese Sanktionen wurden aufgrund von Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen verhängt und führten zu Leistungskürzungen. Unter diesen 35.512 sanktionierten Haushalten befanden sich 11.115 Haushalte – was einem Anteil von 31,3 Prozent entspricht – in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebte.
Die Zahl von 11.115 stellt damit die Mindestanzahl der betroffenen Kinder dar. Die genaue Anzahl der Kinder, die in diesen sanktionierten Bedarfsgemeinschaften leben, lässt sich aus den vorliegenden Daten der Bundesagentur für Arbeit nicht explizit ablesen, da lediglich erfasst wird, ob mindestens ein Kind anwesend ist.
Die Entwicklung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Reformentwurf für das Bürgergeld vorgelegt hat. Dieser Entwurf sieht schnellere und härtere Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen vor. Diese Maßnahmen könnten bis zur vollständigen Streichung der Kosten für die Unterkunft führen. Sozialverbände und Gewerkschaften haben in einem offenen Brief scharfe Kritik an diesem Entwurf geäußert.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)