Persönlichkeitsrechte geraten unter die Räder
Die Pläne der Deutschen Bahn, das Personal flächendeckend mit Bodycams auszustatten, stoßen auf heftige Kritik von Datenschützern. Alexander Roßnagel, zuständiger Landesdatenschutzbeauftragter aus Hessen, bezeichnete die Nutzung der Kameras gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ als „starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“. Zwar sei der Schutz von Leib und Leben ein hohes Rechtsgut, doch dürfe dabei nicht die Achtung der Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste vergessen werden.
Die Aufnahmen dürften, so Roßnagel, nur anlassbezogen und auf das absolut nötige Minimum beschränkt werden. Das bedeutet konkret: Alle Fahrgäste müssen informiert werden, wenn sie gefilmt werden. Nur in „eskalierenden Situationen“ dürften die Kameras überhaupt speichern. Auch der Schutz vor Missbrauch der Daten sei bei der Datenverarbeitung unerlässlich.
Befürchtung: Überwachung wird zur Normalität
Die Stiftung Datenschutz sieht die Gefahr einer schleichenden „lückenlosen Videoüberwachung der Bevölkerung“. Wenn die Bodycams im Stand-by-Modus laufen, sei eine permanente Aufzeichnung die Folge, so die wissenschaftliche Leiterin Kirsten Bock. Besonders bedenklich sei die Aufzeichnung von völlig unbescholtenen Personen, die ungewollt ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten könnten.
Bock fordert deshalb, dass die Kameras nicht dauerhaft eingeschaltet sein dürfen und ein Einschalten stets deutlich angekündigt werden müsse. Die Bahn hatte die Ausweitung der Sicherheitsmaßnahmen, darunter den Einsatz von Bodycams, nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter angekündigt.



