Ministerin verweist auf Staatsanwaltschaften

Epstein-Akten: Hubig sieht keine Zuständigkeit beim Justizministerium

Epstein-Akten: Hubig sieht keine Zuständigkeit beim Justizministerium
Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Enthüllungen über den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und sein mutmaßliches Netzwerk erschüttern weiterhin die Öffentlichkeit. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich nun zu den internationalen Ermittlungen geäußert und ihre Sicht auf die Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums dargelegt. Sie betonte, dass zunächst die Staatsanwaltschaften aktiv werden würden.

Keine unmittelbare Ressortzuständigkeit

Die veröffentlichen Dossiers zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein sorgen für tägliche neue, schockierende Erkenntnisse. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat betont, dass ihr Haus für die Strafverfolgung nicht direkt zuständig sei. „Bei einem Anfangsverdacht gegen Menschen aus Deutschland würden zunächst die Staatsanwaltschaften aktiv“, erklärte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe).

Absolute Verstörung über das Ausmaß

„Es ist absolut verstörend, dass Epstein jahrelang junge Frauen und Mädchen sexuell ausbeuten und vergewaltigen konnte, ohne belangt zu werden“, äußerte sich Hubig zu den Enthüllungen. Sie zeigte sich ebenfalls erschreckend darüber, wie viele Menschen seine Nähe gesucht hätten und mutmaßlich daran mitgewirkt hätten.

Fokus auf Strafgesetze

Die Ministerin verdeutlichte die Rolle ihres Ministeriums: „Im Bundesjustizministerium sind wir nicht für die Strafverfolgung zuständig – sondern für Strafgesetze.“ Dennoch verfolge sie die politische und gesellschaftliche Debatte um die Enthüllungen sehr genau. Immer wieder waren in der Vergangenheit Forderungen nach auch deutschen Ermittlungen laut geworden.