Jugendhilfe statt Gefängnis
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich in der Debatte um kriminelle Handlungen von Minderjährigen gegen eine frühere Strafmündigkeit ausgesprochen. Nach dem erschütternden Mordfall in Dormagen, bei dem ein 14-Jähriger mutmaßlich von einem Zwölfjährigen erstochen wurde, betonte Hubig, dass das Strafrecht kein Allheilmittel sei. „Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Gericht“, erklärte die Ministerin nach Informationen der „Rheinischen Post“. Stattdessen müsse bei Straftaten von Kindern unter 14 Jahren primär die Jugendhilfe und das Familiengericht gefordert sein, um die jungen Menschen zu unterstützen und auf den richtigen Weg zu lenken.
Mediennutzung und häusliche Gewalt im Fokus
Im Zuge der Diskussion um die Ursachen für steigende Gewalt unter jungen Menschen erneuerte Hubig ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung für Minderjährige. „Wir müssen Wege finden, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Folgen von sozialen Medien schützen. Und zwar bald“, mahnte sie und schloss auch Altersbeschränkungen nicht aus.
Darüber hinaus kündigte die Ministerin ein neues Gesetz an, das Kinder und Jugendliche in Familien mit häuslicher Gewalt besser schützen soll. Künftig soll häusliche Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden, um die betroffenen Kinder zu schützen. Ein Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr vorgelegt werden.
Pakt für den Rechtsstaat
Angesichts einer Million offener Verfahren in den Staatsanwaltschaften drängte Hubig zudem auf eine schnelle Einigung mit den Bundesländern für einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“. Der Bund sei bereit, rund eine halbe Milliarde Euro für Personal und Digitalisierung bereitzustellen. „Rechtsstaatlichkeit darf es nicht nach Kassenlage geben“, so Hubig, die auf eine zügige Einigung hofft.




