Fast 58 Milliarden Euro im laufenden Jahr

Bürgergeld-Ausgaben explodieren

Foto: Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Kosten für das Bürgergeld steigen im Jahr 2024 auf einen neuen Rekordwert von 57,1 Milliarden Euro. Dies zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Jede neu bewilligte Bedarfsgemeinschaft erhält im Schnitt deutlich mehr Geld als noch vor zwei Jahren.

Mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger

Die Ausgaben für Bürgergeld erreichen 2024 die Marke von 57,1 Milliarden Euro. Das ist ein deutlicher Anstieg, wie neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen. Die Summe setzt sich aus Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen zusammen.

1.623 Euro pro Monat

Für jede der rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften bedeutet das im Schnitt 19.475 Euro pro Jahr. Das macht etwa 1.623 Euro monatlich. Im Vergleich zu 2022 ist das ein Anstieg um rund 15 Prozent.

Regelsätze schlagen zu Buche

Der größte Posten auf der Ausgabenliste sind die Regelsätze mit 22,06 Milliarden Euro. Für Unterkunft und Heizung wurden 17,46 Milliarden Euro aufgewendet. Hinzu kommen 7,17 Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge und 3,68 Milliarden für Eingliederungsleistungen.

Verwaltung kostet ebenfalls

Auch die Verwaltungskosten für die Jobcenter sind nicht unerheblich: Sie belaufen sich auf 6,45 Milliarden Euro. Der Rest fließt in sonstige Leistungen.

Regionale Unterschiede enorm

Die Höhe der Leistungen kann je nach Region stark variieren. In Offenbach erhielten Bedarfsgemeinschaften 2024 durchschnittlich die höchsten Beträge mit 22.277 Euro. Auch die Kreise Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis liegen weit über dem Durchschnitt. Städte wie Essen und Hamburg sind ebenfalls Spitzenreiter. Am anderen Ende der Skala finden sich vor allem ländliche Regionen wie Miesbach und das Oberallgäu, wo die durchschnittlichen Ausgaben deutlich niedriger sind. Die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten Jobcenter beträgt jährlich über 6.500 Euro pro Haushalt. Als Hauptgründe gelten Miet- und Wohnkosten, die Anzahl der Kinder sowie der Anteil von Menschen, die ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken.