Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im „Handelsblatt“ angeführten Pläne, künftige ausländische Cyberattacken mit Abwehrschlägen zu stoppen, finden Zuspruch. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Befugnisse für deutsche Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen deutlich zu erweitern.
Roderich Kiesewetter, Sicherheitspolitiker der CDU, bewertete die Vorschläge im „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) als „Schritte in die richtige Richtung“. Sie verdeutlichen seiner Ansicht nach, dass die Bundesregierung beginnt, „dynamischer und proaktiver die wachsenden Bedrohungslagen zu kontern“. Gleichzeitig handle es sich um vorbereitende Maßnahmen, um im Falle eines absehbaren Spannungsfalls „besser aufgestellt zu sein“. Kiesewetter merkte jedoch an, dass solche Maßnahmen „exzellenter Aufklärung und ebensolcher Dienste“ bedürften, die dafür noch besser auszustatten und zu befähigen seien.
Konstantin von Notz, Grünen-Fraktionsvize, äußerte sich der Zeitung gegenüber offen für das Vorhaben. Dies gelte insbesondere dann, „wenn es dem Minister nun endlich ernst damit ist, eine kohärente und rechtsstaatliche IT-Sicherheitspolitik zu verfolgen“. Er betonte, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bereits heute im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden könne. Die Grünen verschlössen sich „auch den Diskussionen um die Erweiterung von Befugnissen nicht“. Eine Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass Dobrindt bestehende verfassungsrechtliche Bedenken ausräume und eine „rechtlich saubere Lösung“ präsentiere.
Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, lobte Dobrindts Pläne undhob hervor, dass die Bundesregierung „diese Bedrohung ernst nimmt und versucht, wieder vor die Lage zu kommen“. Er betonte, dass es nach zahlreichen Angriffen, auch gegen Bundesbehörden, „an der Zeit“ sei, zu agieren. Insbesondere wenn Gefahren von Servern aus dem Ausland ausgingen, „muss es auch möglich sein, diesen Gefahren im Ausland zu begegnen“. Teggatz wies darauf hin, dass die Bundespolizei, das BKA und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben bereits über entsprechende Befugnisse verfügen. Diese müssten nun „verfeinert“ werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)