Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Amtszeit als Regierungschef noch keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Dies wurde am Montag in Berlin vom stellvertretenden Regierungssprecher Sebastian Hille auf eine entsprechende Frage der dts Nachrichtenagentur verneint.
Zuvor hatte die „Welt“ berichtet, dass Merz als Oppositionsführer der Union im Bundestag zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt hatte. Das Abgeordnetenbüro von Merz hatte die Vorgänge demnach weitgehend bestätigt. Ein Sprecher teilte mit, dass der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz, in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen ließ. Dabei erhaltene Schadensersatz- und Geldstrafenzahlungen habe Merz in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet.
Dokumente, die der Zeitung vorliegen, zeigen demnach, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Personen stellte. Diese hatten ihn unter anderem als „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ bezeichnet. In den Fällen der Bezeichnungen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ soll es anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten gekommen sein. Eine dieser Hausdurchsuchungen, die wegen der Äußerung „drecks Suffkopf“ durchgeführt wurde, soll von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden sein.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


