Die Grünen haben der jüngsten Forderung des CDU-Politikers Tilman Kuban, die deutschen Klimaziele zu lockern, entschieden widersprochen. Julia Verlinden, stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, äußerte am Dienstag scharfe Kritik an Kubans Ansinnen, die Klimaneutralität nicht mehr bis 2045 anzustreben, sondern lediglich eine CO2-Reduktion um 80 Prozent.
Verlinden betonte, wie dringend der „Herbst des Klimawiderstandes“ der Grünen sei, gerade angesichts solcher Äußerungen. Sie bezeichnete Kubans Vorschlag als „völlig ignorant gegenüber internationalen Abkommen“ und als einen Versuch, „mal eben eigenhändig festzulegen, wann Deutschland klimaneutral sein soll“.
Die Grünen-Politikerin warnte davor, dass eine Abschwächung der Klimaziele nicht nur unverantwortlich sei, sondern auch der deutschen Wirtschaft erheblichen Schaden zufüge. „Klimaschutz ist eine Standortchance“, erklärte Verlinden und führte weiter aus, dass „längst Geld verdient mit den Zukunftstechnologien“ werde, Deutschland jedoch in diesem Bereich noch zu wenig partizipiert.
Verlinden machte die Union für diese Situation verantwortlich und kritisierte deren „rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik“. Sie warf der Union vor, „jahrelang die Zukunft“ verschlafen zu haben und nun mit einem „Zickzackkurs bei der Klimapolitik“ dafür zu sorgen, dass „Zukunftsjobs woanders entstehen“.
Die Grünen haben sich zum Ziel gesetzt, eine „wettbewerbsfähige Klimawirtschaft mit sicheren Jobs“ zu etablieren. Dafür sei, so Verlinden, eine klare Linie bei den Klimazielen und eine engagierte Unterstützung der Unternehmen und Verbraucher unerlässlich.
Kubans Vorschlag steht im Gegensatz zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2021 in seinem Klimaurteil aus Artikel 20a des Grundgesetzes eine Pflicht zur Herstellung von Klimaneutralität abgeleitet. Deutschland steht dem Urteil zufolge ein spezifisches CO2-Budget zur Verfügung, das sich am Pariser Klimaabkommen orientiert und nicht überschritten werden darf. Dies impliziert, dass nach 2045 nur dann noch CO2 ausgestoßen werden dürfte, wenn ein Rest des Budgets vorhanden ist, was drastische frühere Einsparungen erfordert. Ein ähnlicher „Budget-Ansatz“ wurde 2024 auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil gegen die Schweiz gewählt.