Organspende: Bundeskabinett beschließt Reform

Berlin: Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende

Das Bundeskabinett hat eine wichtige Reform im Transplantationsgesetz beschlossen, die darauf abzielt, die Lebendorganspende in Deutschland zu erweitern und zu stärken. Zukünftig sollen Lebendnierenspenden auch über Kreuz zwischen nicht direkt miteinander verbundenen Paaren möglich sein.
Berlin: Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende
Berlin: Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende
Bluttransport (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet, der Lebendnierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglichen soll. Mit diesem Schritt verfolgt das Gesundheitsministerium das Ziel, den Kreis potenzieller Organspender und -empfänger zu erweitern und ein nationales Programm für die sogenannte Überkreuzlebendnierenspende in zu etablieren. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit der anonymen Nierenspende an eine nicht bekannte Person.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte die Bedeutung dieser Reform: „Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende.“ Sie verwies darauf, dass , die bisher aufgrund inkompatibler Blutgruppen oder Gewebemerkmale ihren engsten Angehörigen in einer medizinischen Notsituation nicht helfen konnten, durch die Einführung der Überkreuzspende nun eine Möglichkeit erhalten. Warken führte weiter aus: „Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.“

Neben der Erweiterung der Spendenmöglichkeiten sieht der Gesetzentwurf auch eine Stärkung des Schutzes für Lebendspender vor. Die Regelungen zur umfassenden Aufklärung der Spender sowie zur Bewertung ihrer Spende-Eignung werden erweitert. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung psychosozialer Risiken und potenzieller Spätfolgen einer Organspende. Zudem wird eine verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor der eigentlichen Spende eingeführt, um deren Wohlbefinden und Entscheidungsprozess umfassend zu unterstützen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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