Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) steht unter Druck von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) bezüglich der geplanten Reform des Bürgergeldes. Spahn appellierte an Bas, in ihrem Gesetzentwurf die vereinbarten Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer nicht aufzuweichen. „Es ist wichtig, dass der Kabinettsentwurf in sich stimmig ist und die vereinbarten Eckpunkte umsetzt“, erklärte Spahn gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er betonte zudem, dass im parlamentarischen Verfahren keine substanziellen Änderungen an den Reformplänen vorgenommen werden sollten.
CDU/CSU-Ministerien hatten Veto eingelegt
Zuvor hatten Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ihr Veto gegen Bas‘ Gesetzentwurf zur Einführung der neuen Grundsicherung eingelegt. Ihre Bedenken richteten sich gegen die geplante Anhörung von Bürgergeldempfängern vor einer vollständigen Leistungskürzung. Bas verteidigte diesen Schritt mit dem Wunsch, sicherzustellen, dass Betroffene, insbesondere psychisch Kranke oder Menschen mit Angst vor Behörden, nicht aufgrund von Erkrankungen Termine versäumen.
Spahn: Härtefallregelung für Ausnahmen
Spahn entgegnete darauf, dass bereits eine Härtefallregelung für solche Fälle existiere. „Aus dieser Ausnahmeregelung darf jetzt aber nicht die Standardregelung werden“, mahnte der CDU-Politiker. Bezüglich der Ankündigung, dass die SPD noch Änderungen im Bundestag anstrebe, räumte Spahn ein, dass im parlamentarischen Prozess über Gesetzesänderungen diskutiert werde. „Aber die Kernpunkte der Bürgergeldreform stehen. Die sind für uns politisch essenziell“, fügte er hinzu. Diese Punkte entsprächen dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger: „Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Da wird es keine Abstriche geben.“ Die Einführung der Bürgergeldreform verzögert sich bereits, eine Einigung im Kabinett soll nun in der letzten Sitzung des Jahres in dieser Woche erfolgen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



