Die EU-Staaten haben sich auf ein entscheidendes Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte geeinigt. Diese Einigung zielt darauf ab, die Implementierung der bestehenden Regeln zu optimieren und den Anwendungsbeginn zu verschieben. Damit soll Betreibern, Händlern und Behörden die notwendige Zeit gegeben werden, sich angemessen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, wie der EU-Rat mitteilte.
Die überarbeitete Verordnung sieht vor, dass mittlere und große Betreiber die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 einhalten müssen. Kleinere und Mikrobetreiber erhalten eine längere Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027. Zudem sind wesentliche Vereinfachungen zahlreicher Vorschriften geplant. Auf dieser Grundlage plant der Rat, in den kommenden Wochen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um noch vor dem Inkrafttreten der aktuellen EUDR am 30. Dezember 2025 eine finale Einigung zu erzielen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die erzielte Einigung nachdrücklich. Er äußerte sich erfreut darüber, dass die Mitgliedstaaten sich auf Basis des deutschen Vorschlags auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Rainer betonte, der Rat sende damit ein klares Signal: Die EU setze auf eine praxistaugliche und schlanke EUDR, die wirksamen Waldschutz gewährleiste, ohne unnötige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme zu schaffen.
Rainer hob hervor, dass Unternehmen weniger Bürokratie und nicht ständig neue Hürden benötigten. Er unterstrich, dass er das übergeordnete Ziel der EUDR – den weltweiten Schutz der Wälder – uneingeschränkt unterstütze. Gleichzeitig kritisierte er, dass die EUDR in ihrer ursprünglichen Form Bemühungen zum Bürokratieabbau auf EU- und Bundesebene hemme. Es sei inakzeptabel, Waldbesitzer, bäuerliche Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette für Probleme verantwortlich zu machen, die in Regionen ohne Entwaldung schlicht nicht existierten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
