Das Bundeswirtschaftsministerium hat detaillierte Pläne für den Industriestrompreis vorgestellt, die eine finanzielle Belastung von voraussichtlich 3,1 Milliarden Euro über drei Jahre für den Bund vorsehen. Diese Angaben gehen aus einem Eckpunktepapier hervor, über das das Nachrichtenmagazin Politico zuerst berichtete. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zuvor eine Schätzung von drei bis fünf Milliarden Euro abgegeben.
Unternehmen können die neue Subvention ab dem Jahr 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 beantragen. Das Ministerium plant eine degressive Ausgestaltung der Beihilfe, was bedeutet, dass die Entlastung für die Firmen im ersten Jahr am höchsten ausfällt. Für den Haushalt 2027 sind hierfür Kosten von 1,5 Milliarden Euro eingeplant. In den darauffolgenden zwei Jahren werden jeweils 800 Millionen Euro veranschlagt.
Die Förderung richtet sich an 91 spezifische Wirtschaftssektoren und Teilsektoren, die in der Liste 1 Anhang 1 der KUEBLL-Liste aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem große Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, die Gummi- und Kunststoffverarbeitung, die Glas- und Keramikherstellung sowie die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern. Auch Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung sind eingeschlossen, wie es im Eckpunktepapier heißt.
Der Industriestrompreis ist als Alternative zur bestehenden Strompreiskompensation konzipiert. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Instrumente ist nicht vorgesehen. Allerdings hat die Koalition vereinbart, die Strompreiskompensation auszuweiten und für weitere Branchen zu öffnen. Unternehmen erhalten ein „Wahlrecht“, welches der Instrumente sie im jeweiligen Abrechnungsjahr nutzen möchten.
Der geplante Industriestrompreis soll bei 5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Unternehmen können die Differenz zum Referenzpreis am Markt für die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs zu 50 Prozent kompensieren lassen. Um Investitionen schnellstmöglich anzureizen, ist eine degressive Förderung vorgesehen. Unternehmen können im ersten Jahr einen höheren Anteil der zustehenden Förderung beantragen, im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr entsprechend weniger als 50 Prozent ihrer Strommenge. Die Kontrolle soll „ex ante und unbürokratisch“ erfolgen.
Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die Bedingung, dass die Hälfte der Subvention von den Unternehmen in „neue oder modernisierte Anlagen investiert werden muss, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben“. Darunter fallen Maßnahmen wie die Erzeugung erneuerbarer Energien, der Bau von Energiespeichern, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Installation von Elektrolyseuren. Diese Gegenleistungen sollen technologieoffen ausgestaltet sein und durch eine Vollzugsbehörde genehmigt werden. Die genauen Bedingungen werden noch mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsprozesses erörtert. Die Investitionen können sowohl am eigenen Standort erfolgen als auch an Dritte übertragen werden. Unternehmen haben 48 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen, wobei Ausnahmen für technische Gründe gelten.
Zusätzlich können Unternehmen zehn Prozent mehr Förderung erhalten, wenn sie mindestens 80 Prozent des Geldes investieren. Davon müssen mindestens 75 Prozent des gewährten Flexibilitäts-Bonus in die genannten Gegenleistungen fließen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

