Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat sich in Berlin für eine umfassende Überarbeitung des Mietrechts ausgesprochen. Im Fokus stehen dabei eine stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten Wohnungen und ein entschiedenes Vorgehen gegen Mietwucher. Diese Ankündigungen machte Hubertz gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Ministerin betonte die Notwendigkeit von mehr Transparenz und fairen Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt. „Justizministerin Stefanie Hubig hat die Mietpreisbremse für vier Jahre verlängert. Aber das reicht noch nicht. Wir müssen auch gegen Mietwucher vorgehen“, sagte Hubertz. Zusätzlich zum notwendigen Wohnungsbau sollen „gerechte Spielregeln“ die Sorgen vieler Menschen angesichts hoher Wohnkosten mindern.
Schärfere Regeln für möblierte Wohnungen
Ein besonderes Augenmerk legt Hubertz auf die Vermietung möblierter Wohnungen. Sie kritisiert Praktiken, bei denen geringwertige Möblierung zu einem drastischen Anstieg des Quadratmeterpreises führt. „Wenn jemand eine olle Couch in die Ecke stellt und dann statt acht Euro pro Quadratmeter 35 Euro pro Quadratmeter verlangt, und das kommt vor in den Metropolen, dann hat das nichts mehr mit angemessenen Zuschlägen zu tun“, so die Ministerin. Es müsse künftig klar zwischen Kaltmiete und Möblierungszuschlag unterschieden werden, um Transparenz zu schaffen und „über Regeln nachdenken“ zu können.
Kampf gegen Indexmieten und Förderprogramme
Auch Indexmieten, die oft zu unerwartet hohen Mietsteigerungen führen, will die Bauministerin angehen. Hubertz bezeichnete sie als „ein Problem“ und verwies auf eine Expertenkommission des Bundesjustizministeriums, die entsprechende Regulierungsvorschläge erarbeiten soll.
Im Bereich der Wohnungsbauförderung plant Hubertz eine Vereinfachung. Statt einer Vielzahl von Programmen wie „KNN, KFN, WEF, Jung kauft Alt“, die für Bürger undurchsichtig seien, soll es künftig ein klares Programm für Neubau und eines für Sanierungen geben. Dabei sollen Familien besonders berücksichtigt werden. Hinsichtlich einer möglichen Rückkehr des Baukindergeldes in Form von Zuschüssen zeigte sich Hubertz offen: „Wir haben keine Schranken im Kopf. Es werden viele Szenarien durchgerechnet, welche Maßnahmen helfen könnten.“
Die Nachfrage nach dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ habe sich nach jüngsten Verbesserungen der Konditionen positiv entwickelt, mit einer Verdopplung der Zusagen. Eine Anpassung der Einkommensgrenzen in diesem Programm schloss Hubertz nicht aus: „Einkommensgrenzen sind auch kein Tabu. Wir evaluieren die Grenzen stetig und so auch in unseren Haushaltsberatungen.“ Regional variierende Einkommensgrenzen hält sie jedoch für rechtlich nicht umsetzbar.
Eine dauerhafte Fortführung der Neubauförderung für den EH-55-Standard über den Bauüberhang hinaus schließt Hubertz aus, da die Bundeshaushaltsordnung die Förderung des gesetzlichen Standards untersagt, und dies sei EH55.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
