Die schwarz-rote Koalition in Berlin verschärft ihren Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit. Nach der Fokussierung auf Barbershops und Kosmetikstudios werden künftig auch Lieferdienste für Speisen und andere Produkte in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen. Dies geht aus einem jetzt beschlossenen Änderungsantrag von Union und SPD hervor, der dem Bundestag zur Abstimmung vorliegt.
Das Vorhaben, welches am kommenden Donnerstag im Bundestag zur Verabschiedung ansteht, zielt explizit auf „plattformbasierte Lieferdienste“ sowie Subunternehmen ab, die entsprechende Zustellungen im Auftrag eines Plattformbetreibers organisieren. Die Aufnahme dieser Branchen in den Katalog hat konkrete Auswirkungen: Für die dort beschäftigten Arbeitnehmer wird eine Pflicht zur Mitführung und Vorlage von Ausweispapieren eingeführt. Arbeitgeber sind zudem zur sogenannten Sofortmeldepflicht verpflichtet. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen.
Anja Karliczek (CDU), Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass durch die Einbindung der Lieferdienste im Bereich der verarbeiteten Speisen ein „wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ geleistet werde. Karliczek hob hervor, dass die Koalition mit dem vorgelegten Gesetzentwurf „unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumping-Konkurrenz“ schütze. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Einhaltung sozialer Standards in den betroffenen Wirtschaftszweigen zu sichern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

