Keine feste Regel, aber klare Pflicht
Es gibt keinen „Wechsel-Stichtag“ – entscheidend ist das Wetter. Laut ADAC gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Winterreifen drauf sein.
Wer sich nicht daran hält, zahlt mindestens 60 Euro. Wird der Verkehr behindert, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden – mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt.
Welche Reifen jetzt erlaubt sind
Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol – dem kleinen Berg mit Schneeflocke. Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) sind seit letztem Jahr nicht mehr zugelassen, wenn’s glatt ist.
Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt – aber nur, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Teurer Fehler: Versicherung kann kürzen
Kommt es mit Sommerreifen zu einem Unfall, kann die Kasko-Versicherung ihre Zahlung kürzen. Selbst wer gar keine Schuld am Unfall hat, riskiert, dass ihm ein Mitverschulden angerechnet wird. Der Grund: Falsche Bereifung gilt als Fahrlässigkeit.
ADAC rät: Jetzt wechseln!
Der ADAC empfiehlt, nicht auf den ersten Schnee zu warten. Schon bei dauerhaft unter 7 Grad sollten Autofahrer umrüsten. Denn auch bei scheinbar trockenem Wetter kann sich über Nacht Reifglätte bilden.
Winterreifen mit Alpine-Symbol sorgen für m