Bürokratie-Sorge vor neuer EU-Regel

Mittelstandsverband warnt vor EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland

Mittelstandsverband warnt vor EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland
EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Ein neues EU-Gesetz zur Entgelttransparenz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen. Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstandsverbands BVMW, Christoph Ahlhaus, äußert jedoch erhebliche Bedenken. Er sieht die Gefahr von zusätzlichem bürokratischem Aufwand, der dem kleinen und mittleren Unternehmen schaden könnte.
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Hoher bürokratischer Aufwand befürchtet

Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstands-Verbands BVMW, Christoph Ahlhaus, schlägt Alarm: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie könnte zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen führen. Zwar begrüße er die Intention der Bildungsministerin Karin Prien (CDU), für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung zu sorgen, doch warnt Ahlhaus davor, „denselben Fehler wie beim Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz zu machen“.

Fehltritt beim Lieferkettengesetz

Das Ziel der EU-Richtlinie 2023/970 ist es, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zu gewährleisten und mehr Transparenz bei Gehältern zu schaffen. Allerdings fürchte der Mittelstandsvertreter, dass die Unternehmen mit „Dokumentations- und Berichtspflichten“ überhäuft werden, anstatt Bürokratie abzubauen. Für einen Gender Pay-Gap, der bereinigt bei nur sechs Prozent liege, seien die zu erwartenden „Bürokratieböller“ zu groß.

Gegensätzliche Standpunkte

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte die Richtlinie zuvor als „Angriff auf die Tarifverträge“ bezeichnet. Dieser Vorwurf wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zurückgewiesen. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sieht darin lediglich den Versuch der BDA, die Richtlinie zu untergraben. Im Gegenteil, so Hannack, stärke die Richtlinie die Tarifpartnerschaft, da sie Entgeltdiskriminierung bekämpfe. Sie kritisierte, dass das nationale Entgelttransparenzgesetz weitgehend wirkungslos geblieben sei, auch weil die BDA damals auf „wachsweiche Regelungen“ gedrängt habe. „Wir leben im 21. Jahrhundert – und weil die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern offensichtlich immer noch nicht selbstverständlich ist, brauchen wir wirksame Regeln“, fügte sie hinzu.

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