Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben auf dem jüngsten Gipfel in Brüssel eine Überprüfung mehrerer Klimaschutzmaßnahmen durch die EU-Kommission gefordert. Dies geht aus dem gemeinsamen Abschlusspapier des Gipfels hervor.
Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft das Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS-2). Dieses soll erheblich flexibler gestaltet werden. Die Kommission ist nun aufgefordert, „alle relevanten Aspekte“ für eine weitreichende Überarbeitung des Systems vorzulegen.
Hintergrund dieser Forderung ist der Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten. In diesen Ländern ist bislang kein CO2-Preis in den betroffenen Sektoren eingeführt, weshalb die Einführung des ETS-2 ab 2027 zu einem deutlichen Preisanstieg beim Tanken und Heizen befürchtet wurde.
Das Emissionshandelssystem basiert auf der Begrenzung und jährlichen Reduzierung von CO2-Zertifikaten. Der steigende Preis der Zertifikate soll Unternehmen und Verbraucher dazu anspornen, auf CO2-freie Alternativen umzusteigen. Um den Übergang zu erleichtern, könnten beispielsweise Zertifikate aus späteren Jahren vorgezogen werden, um einen anfänglich niedrigeren Preis zu gewährleisten.
Des Weiteren sprachen sich die Mitgliedstaaten dafür aus, zur Erreichung des Zwischenklimaziels der EU für 2040 verstärkt auf „Gutschriften“ aus anderen Ländern zu setzen. Dies würde bedeuten, dass ein Teil der EU-Klimaziele durch zusätzliche CO2-Minderungen außerhalb Europas erreicht werden könnte. Eine „Revisionsklausel“ für das Klimazwischenziel für 2040 wurde ebenfalls gefordert. Die EU-Kommission hatte hierzu eine Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorgeschlagen.
Die Staats- und Regierungschefs fordern zudem eine „zügige Vorlage“ eines Vorschlags zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte. Diese Grenzwerte sehen vor, dass der CO2-Ausstoß von Neuwagen schrittweise sinken muss und der Verkauf von Neuwagen mit CO2-Ausstoß ab 2035 letztlich unterbunden wird. Der Europäische Rat betonte dabei die Berücksichtigung von „Technologieneutralität“. Diese Grenzwerte stehen in der Kritik, da sie bislang keine Unterscheidung nach Technologien machen und Neuwagen mit Verbrennungsmotor die Vorgaben nicht erreichen können.

