Rheinland-Pfalz sichert US-Gehälter

Gehälter für US-Zivilbeschäftigte in Rheinland-Pfalz gesichert

Trotz des Shutdowns in den USA werden die Gehälter der rund 6.300 zivilen Beschäftigten an US-Militärstandorten in Rheinland-Pfalz weiterhin gezahlt. Eine Einigung zwischen der Landesregierung und dem Bundesfinanzminister sichert die Lohnfortzahlung und schafft somit Planungssicherheit für die Betroffenen.
Gehälter für US-Zivilbeschäftigte in Rheinland-Pfalz gesichert
Gehälter für US-Zivilbeschäftigte in Rheinland-Pfalz gesichert
Euromünzen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Unsicherheit bezüglich der Gehälter für die rund 6.300 zivilen Beschäftigten an US-Militärstandorten in Rheinland-Pfalz hat ein Ende. Trotz des anhaltenden Shutdowns in den Vereinigten Staaten wurde am Mittwoch bekannt gegeben, dass die Lohnfortzahlung für diese Gruppe gewährleistet ist. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bestätigte diese Entwicklung, die auf intensive Gespräche zwischen der Landesregierung und Bundesfinanzminister (SPD) zurückzuführen ist.

„Die Menschen müssen sich keine Sorgen machen“, betonte Schweitzer und hob das schnelle und entschiedene Handeln des Bundesfinanzministers hervor. Die Landesregierung hatte sich zuvor proaktiv für die Interessen der zivilen Beschäftigten an den US-Standorten in Rheinland-Pfalz eingesetzt, um eine Lösung in dieser prekären Lage zu finden.

Die Sicherstellung der Oktober-Gehälter erfolgt durch eine außerplanmäßige Ausgabe des Bundes. Diese Maßnahme gewährleistet, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen, wobei die Rückzahlung durch die USA zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. Die entsprechenden Mittel werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Die ADD ist eine zentrale Stelle in ; sie ist für die Abrechnung der lokalen Zivilbeschäftigten aller ausländischen Streitkräfte zuständig.

Grundsätzlich verantworten die USA die Zahlung sämtlicher Lohn- und Lohnnebenkosten für ihre Zivilbeschäftigten – die Abrechnung und Überweisung an die Mitarbeiter erfolgt jedoch durch die Bundesrepublik Deutschland. Hierbei bedient sich der Bund der bei der ADD angesiedelten „Lohnstelle ausländische Streitkräfte“. Diese Lohnstelle rechnet nicht nur für Rheinland-Pfalz ab, sondern ist auch für alle anderen ausländischen Streitkräfte und die in Deutschland zuständig. Die nun gefundene Lösung kommt somit auch einer Vielzahl von Menschen in anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zugute, die ebenfalls von derartigen Situationen betroffen sein könnten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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