Polizeibehörden in Deutschland beabsichtigen, den Begriff Femizid genauer zu fassen. Allgemein wird darunter tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen verstanden, die aufgrund ihres Geschlechts verübt wird. In Deutschland ist der Femizid bislang weder ein eigener Straftatbestand noch rechtlich definiert.
Um diese Lücke zu schließen, wurde nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) eingerichtet. Das BKA betont die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid. Ziel ist es, durch konkrete Indikatoren eine bessere Messbarkeit des Phänomens zu erreichen.
Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. In diesem Dokument wurden alle Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen als Femizid aufgeführt, jedoch ohne die zugrundeliegenden Motive zu differenzieren. Die damalige Erhebung registrierte fast 1.000 Fälle, von denen 360 tödlich endeten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Femizide als vorsätzliche Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Sie weist auf hierarchische Geschlechterverhältnisse als Ursache hin. Solche Taten werden häufig von aktuellen oder ehemaligen Partnern begangen und basieren oft auf Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland bestätigt, dass die Tötung von Frauen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt steht.
Mit den Ergebnissen der nun eingesetzten Arbeitsgruppe ist nach Angaben des BKA voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)