In Berlin arbeiten mehrere Bundestagsabgeordnete parteiübergreifend an neuen Initiativen, die auf ein AfD-Verbotsverfahren abzielen. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge äußerte sich hierzu gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie habe sich bereits seit Jahren für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eingesetzt. Der nächste Schritt sei nun, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen.
Wegge betonte, dass ein konkreter Zeitpunkt noch nicht feststehe. Dies liege daran, dass zunächst die rechtliche Substanz und Solidität der Beweisgrundlage entscheidend seien. Man trete jedoch dafür ein, dass diese Prüfung zügig, gründlich und im Schulterschluss aller demokratischen Kräfte erfolge, da der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung keinen Aufschub dulde.
Irene Mihalic, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, erläuterte, man habe den anderen demokratischen Fraktionen Anfang September einen Weg vorgeschlagen, wie die Vorbereitung eines möglichen Antrags zur Überprüfung eines AfD-Verbots auf die Schiene gesetzt werden könne. Trotz der noch abwartenden Haltung der Union wünsche man sich immer noch, diesen gemeinsamen Weg mit den demokratischen Fraktionen gehen zu können.
Mihalic führte weiter aus, dass die AfD nicht nur aufgrund ihrer Programmatik, die eine „Gegenerzählung zum Grundgesetz“ darstelle, gefährlich sei. Besonders besorgniserregend sei auch ihre Nähe zu autokratischen Staaten wie China und Russland. Sie gehe davon aus, dass die AfD ein „trojanisches Pferd Putins“ sei und als solches in den Parlamenten von Bund und Ländern ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstelle.
Der Bundestagsabgeordnete der SSW-Minderheitenpartei, Stefan Seidler, sieht die Christdemokraten in der Verantwortung. Er erklärte, solange sich die Union nicht mehr auf die anderen Parteien zubewege, werde es schwierig, eine Mehrheit für einen solchen Antrag im Parlament zu bekommen. Man arbeite jedoch daran. Seidler mahnte, ein AfD-Verbotsverfahren müsse sofort angegangen werden, da die Zeit dränge. Andernfalls käme man einem Wahltermin näher, was die Situation im Wahlkampf deutlich erschweren würde. Er verwies auf Erfahrungen vor der Bundestagswahl im Februar, bei denen Berichte des Bundesverfassungsschutzes, die bereits fertig in der Schublade lagen, plötzlich zurückgehalten wurden.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)