Die unaufhörliche Diskussion über das mögliche Ende des Verbrennungsmotors erschwert nach Ansicht von Monika Schnitzer, der Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, anstatt zu helfen. Sie warnt davor, dass die Politik durch dieses „ständige Hin und Her“ die notwendige Transformation zur Elektromobilität riskiert. Diese Äußerungen machte Schnitzer gegenüber der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Schnitzer betonte, dass die deutsche Automobilindustrie auf der IAA Mobility ihre technologische Bereitschaft gezeigt habe, konkurrenzfähige Elektro-Modelle auf den Markt zu bringen. Das Angebot sei somit vorhanden, jedoch zeige sich die Nachfrage der Konsumenten noch zurückhaltend. Diese Zurückhaltung führt sie auf die Unsicherheit zurück, die durch die wiederkehrenden politischen Debatten über das Verbrenner-Aus entsteht.
Die Ökonomin begrüßt hingegen die geplante Ausweitung der Steuerbefreiung für Elektroautos. Eine Verlängerung bis 2035, die mit dem Verbrenner-Aus gekoppelt ist, würde laut Schnitzer den Anreiz erhöhen, sich bereits jetzt für ein E-Auto zu entscheiden. Sie betont jedoch, dass darüber hinaus der Betrieb von Elektrofahrzeugen, insbesondere das Laden, verlässlicher und kostengünstiger gestaltet werden müsse. Wettbewerb an den Ladestationen, transparente Gebühren, der Verzicht auf App-Zwang und einheitliche Standards seien hierfür entscheidend. Schnitzer sieht im technologischen Fortschritt, der die Ladezeiten bereits deutlich reduziert hat, eine Chance, das Laden so unkompliziert wie das Tanken zu gestalten.
Hintergrund der Debatte sind die sogenannten „Flottengrenzwerte“ der EU, die den durchschnittlichen CO2-Ausstoß neuer Fahrzeuge regeln. Aktuell liegt dieser bei 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer und wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer gesenkt, was den Verkauf neuer Verbrenner ab 2035 de facto unterbindet. Diese Grenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, den Klimawandel zu begrenzen und die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich des 1,5-Grad-Ziels zu erfüllen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Risikos von Schadensersatzklagen bei Überschreitung der Klimaziele, wie vom Internationalen Gerichtshof klargestellt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)