Geldstrafe nicht gezahlt: 45 Tage Haft
Am Dienstagmorgen, dem 7. Oktober 2025, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Offenburg eine Routinekontrolle an der Tram D Haltestelle in Kehl durch. Eine 62-jährige Frau wies sich dabei mit einer französischen Fahrkarte aus. Bei der anschließenden Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein bestehender Haftbefehl vorlag. Der Grund für die Ausschreibung war ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen fanden die Beamten einen französischen Reisepass, der die Identität der Frau bestätigte. Da die Inhaftierte die ausstehende Geldstrafe, die zur Abwendung der Haft erforderlich gewesen wäre, nicht begleichen konnte, wurde sie nach Abschluss der notwendigen Formalitäten in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Dort wird sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verbüßen müssen. Dieser Fall unterstreicht die konsequente Verfolgung von Straftaten gegen Beamte und die Sicherstellung der Strafvollstreckung, auch über Ländergrenzen hinweg. Die Bundespolizei Offenburg weist darauf hin, dass die Überprüfung von Personalien im grenznahen Raum eine wichtige Aufgabe darstellt, um derartige offene Haftbefehle zu vollstrecken und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.