Am 5. März 2026 vollstreckten Beamte der Bundespolizei in Kehl einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Der Festgenommene war mit einer Regionalbahn aus Straßburg eingereist.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Haftstrafe von 25 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt antreten.


