Das Land reagierte sofort: Der Betrieb wurde gesperrt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Rund um das Gelände wurden Sperrzonen eingerichtet – eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern.
„Der Schutz des Geflügels hat oberste Priorität“, warnt Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU).
„Das frühzeitige Ergreifen von Maßnahmen minimiert das Risiko weiterer Ausbrüche.“
Virus über Freilauf eingeschleppt?
Laut ersten Erkenntnissen wurden die Tiere teils im Stall, teils im Freilauf auf Weideflächen gehalten. Wie der Virus in den Bestand gelangen konnte, wird derzeit durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ermittelt.
Möglich ist ein Eintrag über Wildvögel – etwa über Kraniche, Enten oder Gänse, die derzeit in großen Schwärmen über das Land ziehen.
Auch in anderen Bundesländern häufen sich die Fälle: In den letzten zwei Wochen kam es bundesweit zu einem sprunghaften Anstieg der Vogelgrippe-Ausbrüche bei Nutzgeflügel und Wildvögeln.
Besonders betroffen: Ostdeutsche Bundesländer, wo es zuletzt zu einer erhöhten Sterblichkeit bei Kranichen kam.
Minister warnt: „Biosicherheitsmaßnahmen jetzt konsequent einhalten!“
Minister Hauk appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter – von Großbetrieben bis hin zu Hobbyzüchtern:
„Biosicherheitsmaßnahmen schützen die Tiere – und auch die Existenzen der Halter. Jede Nachlässigkeit kann fatale Folgen haben.“
Der Minister erinnert daran, dass die Geflügelpest mittlerweile ganzjährig vorkommt – und nicht mehr nur im Winter.
Wer Tiere im Freiland hält, müsse alles tun, um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Das bedeutet Biosicherheit – und das müssen Halter jetzt tun
- Kein Kontakt zu Wildvögeln – weder direkt noch indirekt
- Haltungseinrichtungen nur mit Schutzkleidung betreten
- Schuhe vor Betreten und Verlassen gründlich wechseln oder desinfizieren
- Hände waschen – immer vor und nach Stallbesuchen
- Futter und Einstreu so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
- Geflügel nur im Stall füttern, nicht im Freien
- Nur Leitungswasser zur Tränke verwenden
- Fremde Personen und Haustiere vom Stall fernhalten
- Nur Tiere aus gesunden, geprüften Beständen zukaufen
Diese Maßnahmen sind laut Ministerium rechtlich vorgeschrieben und können im Ernstfall über das Schicksal eines ganzen Betriebes entscheiden.
Experten warnen vor weiterer Ausbreitung
Laut FLI und Tierseuchenexperten ist die Vogelgrippe H5N1 derzeit besonders aktiv. Grund dafür sei die hohe Wildvogeldichte in Verbindung mit Zugbewegungen im Herbst.
Das Virus kann sich durch Kot, Wasser oder verschmutzte Schuhe und Geräte verbreiten.
Das Ministerium rechnet mit weiteren Fällen – auch in anderen Regionen des Landes.
Geflügelhalter werden deshalb aufgefordert, alle Meldungen sofort an die Veterinärämter zu richten und keine Tiere oder Eier aus unbekannten Quellen zu übernehmen.
Fazit: Höchste Alarmstufe für Geflügelhalter
Die Lage ist ernst: Der Virus breitet sich weiter aus, und jeder Betrieb kann betroffen sein.
Minister Hauk mahnt:
„Wer jetzt vorsichtig handelt, schützt nicht nur seine Tiere, sondern auch Nachbarn und ganze Regionen.“
Häufige Fragen zur Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis
Wie viele Tiere sind betroffen?
Im betroffenen Geflügelbetrieb mussten rund 15.000 Puten tierschutzgerecht getötet werden.
Welcher Erreger wurde nachgewiesen?
Das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1, bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Welche Maßnahmen gelten in der Region?
Um den Betrieb wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. Es gilt Aufstallungspflicht für Geflügel.
Wie kann man den eigenen Bestand schützen?
Durch strikte Biosicherheitsmaßnahmen: keine Kontakte zu Wildvögeln, Schutzkleidung, Stallhygiene und sichere Futterlagerung.
Kann sich der Virus weiter ausbreiten?
Ja, laut Experten muss mit weiteren Fällen gerechnet werden – vor allem während des Vogelzugs.
