Beobachtung statt Verbot
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat sich klar gegen eine juristische Überprüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht positioniert. Seine Strategie: Die Partei, die Söder eine zunehmende Radikalisierung nach Rechtsaußen attestiert, soll weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Ein „hysterisch-moralisches Verbot“ hingegen lehnt Söder entschieden ab.
Kritik an Kompetenz und Ausrichtung
Söders Ansatz zielt darauf ab, die AfD „bei der Kompetenz“ zu packen. Er äußerte erhebliche Zweifel an der Regierungsfähigkeit der Partei und bezeichnete ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen als „höchst schädlich für unser Land“. Eine scharfe Kritik formulierte Söder auch bezüglich der Ausrichtung der AfD: „Die AfD ist und bleibt eine Moskau-hörige Truppe“, so der CSU-Chef. Die Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Partei erinnerten ihn zudem an „Clan-Strukturen“.
Das Grundgesetz sieht vor, dass Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden können. Diese Entscheidung liegt bei den Karlsruher Richtern.

